Was braucht man für die doppelte Staatbürgerschaft? 2/2

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Olaf Kretzschmar, Spezialist für den Beibehaltungsantrag der deutschen Staatsbürgerschaft Credit: Monika Sandel

Heute hören wir den zweiten Teil meines Gesprächs mit dem engagierten deutschen Rechtsanwalt Olaf Kretzschmar über den Beibehaltungsantrag, der zum Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft bei der Annahme der australischen Staatsbürgerschaft gestellt und genehmigt werden muss. Heute machen wir weiter mit den Punkten Bildung, Ausbildung und Renten. Zum Schluss gehen wir auch auf das Staatsangehörigkeitsgesetz in Deutschland ein, denn das soll geändert werden, und das betrifft uns Deutsche im Ausland auch. Denn damit könnte auch die Notwendigkeit für eine Beibehaltungsgenehmigung in Zukunft entfallen. Das ist aber noch ganz unklar und Olaf Kretschmar warnt, sich darauf nicht zu verlassen und auch auf keinen Fall die australische Staatsangehörigkeit anzunehmen, bevor man die die Beibehaltungsurkunde in den Händen hält.


Im ersten Teil unserer 2-teiligen Reihe, sprachen wir zunächst die Vorteile an, die einem eine doppelte Staatsbürgerschaft bringen kann, und die Nachteile, die entstehen können, wenn man kein australischer Staatsbürger ist. Wie der engagierte Rechtsanwalt Olaf Kretzschmar, erklärt, muss man in der Antragsstellung die Tatsache, dass diese Nachteile bestehen, eindeutig nachweisen. Diesen Teil kann man auf unserer Webseite auch immer noch nachhören.

Er ist Spezialist auf diesem Gebiet, und hat Antragsteller in Australien schon seit Jahren beraten, wie sie bei diesem Prozess am besten vorgehen können.

Hier, im 2. Teil Da sich in der Vergabe der Beibehaltungsgenehmigungen für die deutsche Staatsbürgerschaft seit 2018 einiges geändert hat, erläutert er die neuen Hürden, die nun überwunden werden müssen, um die Genehmigung zu bekommen.

Seine Webseite ist:


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